AGB

Unsere AGB für die Instagram Content Produktion


1. Allgmeines


1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Prepston - Joel Schanze. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.


2. Auftragserteilung


2.1. Dienstleistungen müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.


2.2. Die Dienstleistungsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Dienstleistungsinhalte.


3. Kosten


3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle auf dem Vertrag festgehaltenen Dienstleistungen. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte enthalten.


3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Prepston - Joel Schanze vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. Der Rücktritt vom Vertrag muss von Prepston - Joel Schanze schriftlich genehmigt werden.


3.3. Die Auswahl der Kameramänner und anderer Mitwirkender geschieht durch Prepston - Joel Schanze. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Kameramänner oder anderer Mitwirkender, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von Prepston - Joel Schanze üblicherweise gezahlten Honorar liegen.


3.4. Wird ein Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Prepston - Joel Schanze Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

3.5. Kosten für Instagram-Werbung hat der Auftraggeber selber zu zahlen. Diese werden im Vorhinein vertraglich festgelegt und geltend gemacht.


4. Preise

4.1. Prinzipiell gelten die Preise, welche auf dem individuellen Vertrag vereinbart werden.

4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

4.3. Der Auftraggeber muss Kosten für Sonderprojekte, die nicht im Vertrag vereinbart sind, selber zur verfügung stellen. Darunter zählt auch die eventuell anfallende Bezahlung für Schauspieler oder Drehorte.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die im Vertrag vereinbarte Summe ist monatlich in der ersten Kalenderwoche des Monats an das im Vertrag festgehaltene Konto zu überweisen.

5.2. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb der folgenden Woche nicht auf dem Konto von Joel Schanze ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung durch Prepston - Joel Schanze.

5.3. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist, erfolgen keine Dienstleistungen von Prepston - Joel Schanze, bis der Betrag auf dem Konto von Joel Schanze eingegangen ist.

6. Haftung

6.1. Prepston - Joel Schanze haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachten Schäden.


6.2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung auf Instagram angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

6.3. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Prepston - Joel Schanze hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

7. Instagram Beiträge

7.1. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung der Beiträge liegt bei Prepston - Joel Schanze. Für die sachliche Richtigkeit der Beiträge sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.


7.2. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung der Dienstleistung, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von Prepston - Joel Schanze berücksichtigt werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Prepston - Joel Schanze die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung.

7.3. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von Prepston - Joel Schanze unternommen werden.


7.4. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder, Videos usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn der Bearbeitung übergeben werden. Nur qualitatives und passendes Material wird von Prepston - Joel Schanze entgegen genommen. Anderenfalls muss der Auftraggeber selber für qualitativeres oder passenderes Material sorgen.

7.5. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an Prepston - Joel Schanze überträgt.


7.6. Prepston - Joel Schanze haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Prepston - Joel Schanze keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.


7.7. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

7.8. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Prepston - Joel Schanze hierfür keine Haftung.


7.9. Bis zur Veröffentlichung des Film-und Fotomaterials liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Prepston - Joel Schanze.

8. Reklamation

8.1. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Veröffentlichung des Materials schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

9. Rechte

9.1. Prepston - Joel Schanze versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Videomaterial verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Materials von Prepston - Joel Schanze verwaltet wird.


9.2. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Materials für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

9.3. Prepston - Joel Schanze erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von Prepston - Joel Schanze angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Social-Media und oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer das Material zur eigenen Nutzung vorliegt.

10. Instagram/Social-Media

10.1. Prepston - Joel Schanze ist alleinig für die Führung des Instagram-Kanals des Auftraggebers verantwortlich.

10.2. Der Auftraggeber kann jederzeit voll auf sein Instagram-Konto zugreifen und gewünschte Änderungen vornehmen. Jedoch am besten nach Absprache mit Prepston - Joel Schanze.

10.3. Prepston - Joel Schanze handelt immer im Bewusstsein für den Auftraggeber.

10.4. Für Firmenschädigungen/Rufschädigungen durch den Online-Auftritt ist Prepston - Joel Schanze, solange nicht bewusst verursacht, nicht Haftbar.